Volle Agenda trotz Sommerloch – Das passiert in der vorlesungsfreien Zeit

Von Janne Döscher / Illustration: Luca Butt

Die vorlesungsfreie Zeit ist geprägt von Klausuren, Festivals, Arbeit, Hausarbeiten, Praktika und vielleicht (hoffentlich) ein wenig Urlaub zur Erholung. Mit der vorlesungsfreien Zeit kommt, ebenso wie in der Politik, ein Sommerloch. Die Ferien schlagen voll ein und man merkt die Ruhe auf dem Campus.

Allerdings schläft die Studierendenvertretung bei wichtigen Themen nicht. Munter wird auch in der vorlesungsfreien Zeit getagt. Dabei stehen viele verschiedene Themen, Entscheidungen und Wahlen an. Zwischen entspannten Diskussionen und hitzigen Debatten – ein Einblick in die Arbeit der Studierendenvertretung.

Studierendenparlament in der vorlesungsfreien Zeit

Das Studierendenparlament – der Studierendenrat (StuRa) – tagt auch in der vorlesungsfreien Zeit alle zwei bis drei Wochen. Mit anfangs 14 anwesenden Mitgliedern startet der StuRa am 06.08.25 um 18:30 Uhr, am 13.08.25 sind es zur gleichen Zeit 11 anwesende Mitglieder. In der vorlesungsfreien Zeit ist die Zahl der teilnehmenden Mitglieder ähnlich gering, wie in der Vorlesungszeit. Aber das hält die Studierendenvertretung nicht davon ab, wichtige Entscheidungen treffen zu wollen und zu können.

Alle Informationen zu den Sitzungen des StuRa können in der StudiCloud, dem Ablagesystem der Studierendenvertretung, eingesehen werden. Hier könnt ihr euch mit eurem Nutzerkürzel anmelden und unter Gremienunterlagen die Infos abrufen. Neben Informationen zum StuRa findet ihr dort auch Unterlagen zu vielen anderen studentischen Gremien.

Entscheidung zum Semesterticket

Der AStA bringt für die StuRa-Sitzung am 06.08.25 den neuen Vertrag zum bundesweiten Semesterticket mit dem Verkehrsverbund Warnow (VVW) ein. Auf der Sitzung soll der AStA ermächtigt werden, diesen im Namen der Studierendenschaft unterschreiben zu dürfen. Der Vertrag regelt alle Details zu den Kosten und entsprechenden Leistungen sowie den berechtigten Personengruppen. Dieser Vertrag ist aus Datenschutzgründen nicht allen Studierenden zugänglich, weshalb eine genauere Analyse nicht möglich ist.

Allerdings regelt der Vertrag keine Sonderregelungen und entspricht den bundesweiten Vorgaben. Im StuRa wird der Vertrag kurz vorgestellt, da er dem vorherigen Vertrag sehr ähnlich ist. Einige Fristen wurden positiv angepasst, damit mehr Zeit zur Bearbeitung besteht. Studierende im Urlaubssemester können das Semesterticket nun trotz der Beurlaubung nutzen.

Neben der gewünschten Vollmacht für den AStA bestimmt ein weiteres Thema die Debatte zum Semesterticket: Wie werden die Studis in die Frage einbezogen, ob wir das Bundesweite Semesterticket weiterhin behalten wollen? Der AStA möchte neben Diskussionsforen auch eine Urabstimmung zum Semesterticket ins Gespräch bringen, um eine langfristige Meinungsbildung ermöglichen zu können, die eine starke Legitimation hat.

Es bleibt dem Studierendenparlament teils auch nichts anderes übrig, weil der Beitrag für das Semesterticket bereits durch den Semesterbeitrag von den Studis eingezahlt wurde. Wenn man sich jetzt gegen das Ticket entscheiden würde, müsste man eine aufwändige Rückerstattung umsetzen. Die Verwendung des bundesweiten Semestertickets wurde zwar bereits besprochen, die Bevollmächtigung zur Unterzeichnung nach der Einzahlung der Beiträge umzusetzen, erscheint zeitlich etwas falsch angeordnet. Im Endeffekt kann an Grundzügen keine Veränderung mehr vorgenommen werden, weshalb der Vertrag nur eine Verschriftlichung der Festlegungen ist. Trotzdem sollte die vertragliche Festlegung vor der Zahlung erfolgen.

Die Bevollmächtigung wurde einstimmig beschlossen. Somit werden wir im kommenden Wintersemester 25/26 jetzt auch offiziell mit dem bundesweiten Semesterticket unterwegs sein.

Personalentscheidungen in den „hohen Ämtern“

Sowohl der StuRa als auch der AStA werden von zwei Menschen geführt. Der StuRa wird vom Präsidium geleitet, das aus einem:r Präsident:in und einem:r Vize-Präsident:in besteht. Der Posten des Vize-Präsidiums wurde durch einen Rücktritt im Juli vakant, weshalb es einer Nachwahl bedarf. Nur StuRa-Mitglieder können dieses Amt übernehmen, also analog zum Bundestag.

Auf der Sitzung des StuRa am 23.07.25 tritt Hannah auf den Plan und bewirbt sich auf den Posten der Vize-Präsidentin. Hannah ist schon länger Teil des StuRa und somit keine unerfahrene Person. Neben ihrer Erfahrung im Fachschaftsrat Physik bringt sie sehr viel persönliches Engagement mit. Das scheint die StuRa-Mitglieder zu überzeugen, da Hannah mit einer großen Mehrheit gewählt wird. Sie ist nun, neben dem Präsidenten Nico, die zweite Person im StuRa-Präsidium.

Neben dem StuRa-Präsidium steht auch im AStA-Vorsitz eine wichtige Wahl an. Zur StuRa-Sitzung am 06.08.25 bewirbt sich Annabell, bisherige AStA-Referentin für Kultur und Bildung, auf das AStA-Referat für Hochschulpolitik. Das Referat ist gleichzeitig der stellvertretende AStA-Vorsitz, somit die zweite Person im AStA-Vorsitz. Auch Annabell bringt viel Erfahrung in AStA und Fachschaftsrat mit, die StuRa-Mitglieder sind ebenfalls sehr überzeugt. In später Abendstunde wird Annabell zur neuen AStA-Referentin gewählt und ist neben Max als AStA-Vorsitzender die Komplettierung des Duos.

v. l. n. r. Max (AStA Vorsitz), Annabell (AStA Hochschulpolitik), Nico (StuRa Präsident), Hannah (StuRa Vize-Präsidentin)

Trauerspiel Beschlussfassung

Die Studierendenvertretung hat verschiedene Ordnungen, auf dessen Grundlage die Arbeit erfolgt. Eine sehr umfangreiche und wichtige Ordnung ist die Finanzordnung. Sie regelt alle Belange rund um Finanzen, den Haushalt, die Vergütung des AStA und enthält Regelungen zu Förderanträgen. Die Finanzordnung wurde 2014 eingeführt und hat bis 2019 drei Änderungen erfahren. Damit ist sie nicht nur sehr langlebig, sondern auch lange nicht bearbeitet worden.

Die Langlebigkeit fällt der Studierendenvertretung aber seit Jahren in Teilen auf die Füße, da Regelungen in der Finanzordnung das Arbeiten erschweren und die Realität teilweise nicht abbilden. Eine komplette Änderung soll erfolgen, um eine grundlegende Aktualisierung umsetzen zu können. Der zuständige Satzungsausschuss hat viele Monate an der Änderung gearbeitet. Auf der StuRa-Sitzung am 09.07.25 wird die Ordnung in der ersten Lesung behandelt. Dabei werden nur Fragen geklärt, der Inhalt besprochen und Änderungsanträge gestellt. Auf der darauffolgenden Sitzung am 23.07.25 erfolgt die zweite Lesung, wo dann nur über die Änderungsanträge abgestimmt wird. Abschließend soll die finale Fassung mit allen angestimmten Änderungsanträgen beschlossen werden – es fehlt allerdings die Mehrheit. Alle signifikanten Ordnungen der Studierendenschaft werden mit einer 2/3-Mehrheit geändert, die bei der StuRa-Sitzung nicht anwesend ist. Beschlussfassung vorerst fehlgeschlagen.

Das Problem der fehlenden Teilnahme der StuRa-Mitglieder ist bekannt, daher gibt es einen Mechanismus: Umlaufbeschluss. Die Finanzordnung wird von der zweiten in die dritte Lesung übersandt. Wenn die Ordnung in der dritten Lesung auf zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen keine 2/3-Mehrheit findet, kann der StuRa einen Umlaufbeschluss initiieren. Die Mehrheit ist nicht in Sicht, der Umlaufbeschluss wird anvisiert und durch einen formalen Fehler blockiert. Das StuRa-Präsidium vergisst die erneuerte dritte Lesung auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.08.25 zu nehmen, womit ein weiteres Mal mit den dritten Lesungen begonnen werden muss. Dadurch wird die Ordnung frühstens im September eine Beschlussfassung finden, wenn nicht auf einmal eine 2/3-Mehrheit entsteht.

Planung des Campustages schreitet voran

Der Campustag ist das größte Event der Studierendenvertretung, das jährlich zur Begrüßung der neuen Studierenden im Oktober durchgeführt wird. In diesem Jahr wird es nicht groß anders werden, so verlautet es der AStA. Auf der StuRa-Sitzung am 13.08.25 gibt es einen Zwischenstand zu den bisherigen Planungen.

Der Campustag wird wieder am Dienstag in der Orientierungswoche, 07.10.25, um 10 Uhr auf dem Südstadtcampus starten. Die Standanmeldung läuft laut dem Bericht gut, über 40 Stände sind fest eingeplant und weitere 20 Standanmeldungen werden gerade bearbeitet. Die Standanmeldung ist noch bis zum 13.09.25 geöffnet. Der AStA berichtet von mehr Sponsoring als im letzten Jahr und kommt damit Einsparungsvorgaben im Haushalt entgegen.

In den nächsten Wochen werden die Planungen des Tagesprogramms, der Standplanung und zur After-Show-Party fortgesetzt. Planungen sind laut des Berichtes alle im Zeitplan. Wir sind gespannt auf unsere neuen Studis und sagen euch: Termin vormerken, wir sind auch dabei.

Müssen Fachschaftsräte Sanktionen fürchten?

Mit einem ungewöhnlichen Diskussionsantrag bringt sich das AStA-Innenreferat – zuständig für die Belange der Fachschaftsräte – ein. Die Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) möchte prüfen, ob man die Fachschaftsräte aus den eigenen Reihen wegen Beschlussverstoßes sanktionieren kann. Warum geht es? Bei der FSRK können theoretisch alle Fachschaftsräte zusammenkommen. Meist sind dort zwischen 15 und 20 der insgesamt 30 Fachschaftsräte anwesend. Die FSRK hat in der Vergangenheit Beschlüsse gefasst, die sich auf die Fachschaftsräte selbst beziehen. Es geht dort um die Umsetzung von Veranstaltungen. Einige Fachschaftsräte halten sich nicht an den Beschluss der FSRK, da Fachschaftsräte autonom agieren und nur ihren Studis verpflichtet sind.

Das stößt einigen anderen studentischen Vertreter:innen nun sauer auf. Warum fasst man Beschlüssen, wenn man sie nicht durchsetzen kann – so lautet eine Frage im Begründungstext der Diskussionsvorlage. Im StuRa findet die Möglichkeit der Sanktion wenig Anklang. Die Mehrheit spricht sich gegen eine Möglichkeit der Sanktionierung und einen Ausschluss von Gremiensitzungen aus. Der StuRa sieht damit eine rechtliche Prüfung erstmal nicht für notwendig.

Die Debatte insgesamt ist trotzdem ein Novum für die Zusammenarbeit mit den Fachschaftsräten. Die Autonomie der Fachschaftsräte ist im Landeshochschulgesetz festgeschrieben, weshalb Eingriffe dort nicht möglich wären. Auch erscheinen Sanktionen und Sitzungsausschluss innerhalb der Studierendenvertretung als spaltendes Element gegenüber einer gemeinsamen Diskussion zur Ausrichtung. Auch wenn die Diskussion vorerst im StuRa beendet ist, gibt es wohl noch einige Baustellen bei diesem Thema.

Veränderung der AStA-Struktur

Prägend für die vorlesungsfreie Zeit ist die Debatte über die AStA-Struktur. Der zuständige Strukturausschuss arbeitet dafür seit einigen Wochen an ersten Ideen zur Umstrukturierung. Dabei wird der AStA in die Umstrukturierung eingebunden, um mögliche Verbesserungen umsetzen zu können. In der ersten Vorstellung gab es nur erste oberflächliche Informationen, weshalb eine genauere Analyse noch folgen wird.

Insgesamt ist die AStA-Struktur eine wichtige Entscheidung, da die Studierendenvertretung Geld einsparen möchte und die Kosten für die Aufwandsentschädigungen des AStA einen großen Kostenpunkt ausmachen. Die Ausrichtung der neuen Struktur wird weiterhin Thema sein.

Fazit

In der vorlesungsfreien Zeit bleibt das Arbeitsvolumen der Studierendenvertretung unverändert. Es werden wichtige Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die Studierenden haben. Die Legislatur der Gremien neigt sich dem Ende zu und im Oktober startet ein neuer StuRa. Bis dahin werden aber sicher noch einige Entscheidungen getroffen werden, die signifikante Auswirkungen auf die Studierenden haben.

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