Von Janne Döscher / Illustration: Luca Butt
Die Fachschaftsräte sind zentraler Bestandteil der studentischen Selbstverwaltung. Sie prägen das studentische Leben und sind zumeist die erste Ansprechstelle für die Belange der Studierenden im jeweiligen Fachbereich. Für diese Arbeit erhalten die Fachschaftsräte über ein Verteilungssystem pro Studi eine Summe zur Umsetzung ihrer Arbeit.
Nun wird eine Initiative von einzelnen Vertreter:innen gestartet, um das Verteilungssystem umzugestalten. Wie das System aktuell aussieht und welche Änderungen wohl auf die Finanzen der Fachschaftsräte zukommen, wollen wir in diesem Artikel thematisieren.
Die aktuelle Verteilung der Fachschaftsfinanzen
Die einzelnen Fachschaften erhalten nach Maßgabe der Finanzordnung der Studierendenschaft Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dabei muss man beachten, dass das Geld grundsätzlich allen Studierenden der Fachschaft zur Verfügung stehen kann. Der Fachschaftsrat entscheidet über Anträge von Studierenden, die ein Projekt finanziert haben wollen. Der Fachschaftsrat prüft dann die Erfüllung der Aufgaben. Und wenn der Fachschaftsrat die Gelder für eigene Projekte verwenden will, stellt er formal einen Antrag an sich selbst.
Der AStA fungiert dabei als Kontrollorgan zur korrekten Verwendung der Mittel im Sinne der Aufgaben einer Fachschaft. Die Finanzordnung gibt dabei die Regeln für die Verwendung der Mittel vor. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, kann die Finanzierung untersagt werden.
Das aktuelle System zur Verteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Fachschaften wird pro Kopf der Studierenden umgesetzt. Vom Semesterbeitrag für die Studierendenvertretung (15,20 Euro) wird anteilig ein Betrag von 1,20 Euro für die Fachschaftsräte vorgesehen. Dabei erhalten die aktuell 29 Fachschaften pro vollzeitäquivalenten Studierenden den entsprechenden Betrag von 1,20 Euro. Was bedeutet das Wort „vollzeitäquivalent“ nun: Wenn Studierende nur einem Studienfach zugeordnet sind, so erhält die Fachschaft die vollen 1,20 Euro (deswegen „Vollzeit“). Dies ist bspw. bei der Fachschaft Medizin der Fall, wo die Studierenden alleinig Humanmedizin studieren. Anders ist es bei den Studierenden im Lehramt und im 2-Fach-Bachelor der PHF. Hier sind die Studierenden verschiedenen Fächern zugeordnet, weshalb die Summe pro Studierenden aufgeteilt wird. Auch ein Beispiel: Im Lehramt studiert man nach der Zuordnung drei Fächer (Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften) und nach der Verteilung erhalten die Fachschaften dann auch diese anteilige Verteilung. Damit sind Fachschaften mit aufgeteilten Fächern mit weniger Finanzmitteln ausgestattet. Zudem ist die Größe einer Fachschaft maßgeblich für den Umfang der Finanzzuteilung.
Reform des Verteilungssystems: Ungerecht oder Solidarisch?
Ein System hat immer Vor- und Nachteile. Beim gegenwärtigen Verteilungssystem erhalten die kleinen Fachschaften recht wenig Geld. An der Uni Rostock gibt es viele kleinere Fachschaften oder Fachschaften, die nur anteilig Geld pro Studi erhalten. Damit stehen den Fachschaftsräten pro Semester manchmal nur 50 oder 100 Euro zur Verfügung.
Das führte zu Problemen bei größeren Veranstaltungsplanungen oder Ersti-Fahrten. Für eine Party im ST müssen alle FSRe gleich viel investieren, sie haben allerdings eine unterschiedliche Ausgangslage. Gleiches galt für die Ersti-Fahrten, wo die Anzahl an mitfahrenden Studierenden teilweise gleich war. Dort kam die Idee zur Änderung: Alle Fachschaften sollen einen festen Grundbetrag erhalten und ergänzend soll es dann eine Verteilung nach Vollzeitäquivalent als zusätzliche Mittel geben.
Die Fachschaften haben nach der Begründung für das neue System einen gewissen Grundstock an gleichen Aufgaben, die auch eine gleiche Finanzierung benötigen. Somit soll eine gewisse gleiche Handlungsfähigkeit hergestellt werden. Trotzdem erhalten große Fachschaften damit mehr Geld als kleinere Fachschaften.
Diese Idee wurde am 29.01.2026 auf der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) final vorgestellt. Die FSRK ist die Zusammenkunft aller Fachschaftsräte und das zentrale Beratungsorgan für die Meinung der Fachschaftsräte. Der Studierendenrat (StuRa) behandelt eine Änderung des Finanzversteilungssystems, weshalb die FSRK vorab die Diskussion führen will, um eine Empfehlung abgeben zu können.
Wir waren auf der FSRK im Januar auch anwesend, daneben auch 22 der 29 Fachschaftsräte. Mit dieser sehr guten Beteiligung ging es in die Debatte. Die Fachschaftsräte konnten schon zuvor Stellung nehmen, auf der Sitzung wollen die Fachschaftsräte eine abschließende Entscheidung getroffen werden. Mit den vielen FSRen war eine hitzige Debatte zu erwarten.
Viele kleinere oder mittlere FSRe waren dem Vorschlag gegenüber positiv eingestellt. Sie würden entsprechend profitieren und müssten keine weiteren Finanzanträge beim AStA stellen. Außerdem können kleinere Fachschaftsräte im Bereich Lehramt kein Sponsoring anwerben, weil es dafür keine Firmen und nicht genug Reichweite gibt. Hingegen meldeten sich einzelne größere Fachschaftsräte negativ zum Vorschlag. Sie empfinden eine Verteilung pro Kopf am gerechtesten und benötigen ebenso die Mittel für größere Veranstaltungen. Sie müssen ebenfalls nach Sponsoring suchen und würden das auch anderen FSRen empfehlen. Aber auch ein größerer Fachschaftsrat meldete sich, um für die Reform zu sprechen. Aus dem Protokoll der Sitzung ist die Lage erkennbar: Die Fachschaftsräte Informatik, Romanistik, Mathematik, Grundschulpädagogik, Politikwissenschaft, Biowissenschaften, Wirtschaftswissenschaften befürworteten mit Wortbeiträgen die Änderung. Die Fachschaftsräte AUF und Medizin sprachen sich dagegen aus.
In der Abstimmung wurde der Vorschlag mit 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen. Damit wird die Idee in den StuRa gegeben, um dort weiterverfolgt sowie umgesetzt zu werden. Im Meinungsbild für die Höhe des Grundbetrages wurde eine Mehrheit für 100 Euro als Mitte der Vorschläge ausgewählt. Die FSRK wird die Festsetzung jährlich behandeln und diskutieren.
Wird der Vorschlag trotz Gegenstimmen Akzeptanz finden?
Der AStA-Innenreferent Florian betrachtet die Abstimmung und die Akzeptanz bei den FSRen mit einer Gegenstimme so: „Ich kann die Nein-Stimmen einzelner, insbesondere größerer Fachschaftsräte, teilweise nachvollziehen. Viele haben in den vergangenen Jahren mit einer bestimmten Mittelzuweisung geplant. Wenn sich diese Struktur nun verändert, bedeutet das selbstverständlich, dass bestehende Finanzplanungen angepasst und neu ausgerichtet werden müssen. Das ist ein Einschnitt, der verständlicherweise Diskussionen auslöst. Gleichzeitig verfolgt die Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) das Ziel, allen Fachschaftsräten eine verlässliche und möglichst gerechte Grundausstattung zu ermöglichen. Gerade kleinere Fachschaftsräte stehen angesichts steigender Preise und zunehmender Kosten häufig vor größeren Herausforderungen. Eine angepasste Verteilung kann hier zu mehr Ausgleich und Handlungsfähigkeit führen.“.
Es ist erstmal noch ein langer Weg bis zur Reform des Finanzverteilungssystems. Nach der ersten Beschlussfassung in der FSRK im Januar haben ebenso noch die abwesenden FSRe die Chance, eine Rückmeldung zu geben. Auf der FSRK am 19.02.2026 wurde ein erster Entwurf für die Satzungsänderung vom kommissarischen AStA-Referenten für Finanzen vorgestellt.
Auch wir waren wieder dabei und sehen nach dem ersten Beschluss zur Initiierung des Prozesses eine geschlossene FSRK. Die Fachschaftsräte haben den Entwurf nach nur kurzen Nachfragen ohne weitere Diskussion beschlossen. Das Votum von 13 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ist ein weiteres klares Signal für diese Systemänderung.
Nun werden die beiden Beschlüsse in den StuRa eingebracht, wo das Verfahren dann durch das Studierendenparlament legitimiert wird. Danach braucht es ggf. noch einzelne rechtliche Klärungen, allerdings sind schon viele Weichen für die Implementierung gestellt.
Nun ist der StuRa am Zug!
Wie schnell die Umsetzung erfolgt, hängt maßgeblich von den Gremien ab. Aus dem AStA gibt es dabei ein sehr positives Empfinden. „Sofern der Studierendenrat dem Beschluss beziehungsweise der Empfehlung der Fachschaftsrätekonferenz zustimmt, halte ich eine Umsetzung zum Wintersemester 2026/27 für realistisch und erstrebenswert. Ziel wäre es, die notwendigen Anpassungen im Sommersemester 2026 organisatorisch vorzubereiten, sodass das Wintersemester 2026/27 als erstes Semester mit der neuen Regelung starten kann. Ich blicke darauf grundsätzlich optimistisch. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch zu Änderungsanträgen oder vertiefter Diskussion kommen, kann sich der Zeitplan entsprechend nach hinten verschieben. Der konkrete Start hängt daher maßgeblich vom Verlauf der Beschlussfassung ab.“, sagt Florian vom AStA.
Die FSRe sind in ihren zwei Abstimmungen eindeutig für die Reform. Nun muss der StuRa eindeutig die Weichen für eine Änderung stellen. Die Abhängigkeit vom StuRa ist durchaus berechtigt, da der StuRa als Studierendenparlament alle Entscheidungen der Studierendenschaft verantwortet. Allerdings ist die Abhängigkeit davon geprägt, dass der StuRa seine Aufgabe als Gremium erfüllt.
In Bezug auf die Finanzen der FSRe haben wir abschließend an das AStA-Innenreferat die Frage gestellt, ob der momentane Beitrag von 1,20 Euro als Teil des Semesterbeitrages für die FSRe ausreicht. Die Antwort von Florian ist eindeutig: „Ich halte die derzeitigen 1,20 Euro pro Studierenden für perspektivisch nicht ausreichend. Bereits auf der studentischen Vollversammlung 2025 wurde ein Antrag diskutiert, den Beitrag auf 2 Euro anzuheben. Dieser Antrag ist damals jedoch nicht in die notwendige inhaltliche Tiefe gegangen, sodass eine fundierte Entscheidungsgrundlage gefehlt hat.
Gleichzeitig sehen wir, dass der Haushalt der Studierendenschaft insgesamt stärker unter Druck steht als noch vor einigen Jahren oder Monaten. Steigende Preise und wachsende Kosten betreffen nicht nur zentrale Strukturen der Uni, sondern auch die Fachschaftsräte in ihrer täglichen Arbeit. Wenn die finanzielle Belastung insgesamt zunimmt, sollte auch die Ausstattung der Fachschaftsräte entsprechend überprüft werden (müssen).
Mir geht es dabei nicht ausschließlich um zusätzliche Fördermöglichkeiten, sondern um eine verlässliche und zukunftsfähige Grundfinanzierung. Eine erneute Befassung im Rahmen einer studentischen Vollversammlung halte ich daher für sinnvoll. Ergänzend könnten auch Umfragen oder andere Beteiligungsformate genutzt werden, um ein klares Meinungsbild der Studierenden zu erhalten.“.
Die Debatte muss also weitergeführt werden und es bleibt abzuwarten, wie schnell die Reform ihren Weg geht.
Nachweise und Quellen:
Die Informationen sind aus den Protokollen und Beschlüssen der FSRK entnommen und können in der StudiCloud eingesehen werden.
