Von Janne Döscher / Illustration: Lara Kaminski
Die Tarifverhandlungen der Länder haben unser Leben in den letzten Wochen direkt beeinflusst. Die Streikaufrufe der Gewerkschaften legten den ÖPNV an einzelnen Tagen lahm, einige Schulen mussten einen Notdienst einrichten und an den Hochschulen machten die Streiks an den Universitätsmedizinen Schlagzeilen. Allerdings waren die Tarifverhandlungen auch für Studierende von großer Relevanz. Denn: viele der studentischen Beschäftigen an den Hochschulen fallen unter den öffentlichen Dienst der Länder.
Was die Forderungen für die Tarifverhandlungen waren und was das Ergebnis der Tarifverhandlungen ist, schauen wir uns jetzt genauer an.
Tarifverhandlungen und die TVStud-Initiative
Klären wir erstmal grundsätzlich die Konstellationen für die Tarifverhandlungen. Die aktuellen Tarifverhandlungen betreffen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Damit betrifft es den Tarifvertrag der Länder – den TV-L. Die Beschäftigten sind alle im öffentlichen Dienst bei den Ländern angestellten Personen und umfassen ca. 1,3 Mio. Beschäftigte in Deutschland. Zu beachten ist, dass alle Bundesländer außer Hessen betroffen sind. In Hessen gibt es landesweite Tarifbestimmungen. Die Beschäftigen im TV-L sind bspw. Lehrkräfte an Schulen, Studentische Beschäftigte, angestellte Hochschulbeschäftigte, Verwaltungsangestellte, Polizist:innen und technisches Personal.
Dabei ist das zentrale Organ der Arbeitgeber die TdL, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Personen, die bei Mitgliedern oder Mitgliederverbänden der TdL angestellt sind, fallen unter den Tarifvertrag. Die TdL besteht dabei aus den 15 übrigen Bundesländern. Mitglieder sind dabei die verantwortlichen Ministerien oder Arbeitgeberverbände, die den Landesregierungen als Arbeitgeber unterstehen.
Auf der anderen Seite von Tarifverträgen stehen die Gewerkschaften als Vertreter:innen der Beschäftigten. Als größte Gewerkschaft hat ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) zusammen mit dem dbb (Beamtenbund und Tarifunion) den Tarifvertrag mit der TdL vereinbart. Als weitere Gewerkschaften der einzelnen Beschäftigtengruppen zählen u.a. die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Gewerkschaften bilden zur Führung der Tarifverhandlungen eine jeweilige Bundestarifkommission, die aus vielen verschiedenen Beschäftigten und verantwortlichen Menschen besteht. Aus den Bundestarifkommissionen wird dann eine Verhandlungskommission gebildet; diese führt die Verhandlungen mit der TdL und wird von der größten Gewerkschaft ver.di angeführt. Die Bundestarifkommissionen sind nicht nur für die Verhandlungen verantwortlich, sie entscheiden ebenso über die Annahme oder Ablehnung von Tarifergebnissen in den Tarifverhandlungen. [1]
Nach dem Überblick zu Tarifverhandlungen schauen wir detaillierter auf die Rolle der Studierenden und der damit verbundenen TVStud-Initiative. TVStud bedeutet Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte. Momentan gibt es nämlich keinen Tarifvertrag für die ca. 300.000 studentischen Beschäftigten an den Hochschulen im Rahmen der Tarifverhandlungen mit der TdL. Einzig in Berlin wurde bereits vor einigen Jahrzehnten ein Tarifvertrag erstritten. Der Tarifvertrag in Berlin gilt seit den 1980 Jahren und wurde in verschiedenen weiteren Verhandlungen von starker studentischer Stimme untermauert.
Aus diesem Tarifvertrag und der großen Wirkung für die Studierenden in Berlin hat sich 2019 eine bundesweite Initiative für einen generellen TVStud im Rahmen des TV-L gegründet. Überall in Deutschland haben sich lokale TVStud-Initiativen gegründet, die sich gemeinsam bei den Tarifverhandlungen einmischen wollen. Bei den vorherigen Tarifverhandlungen für den TV-L im Jahr 2023 hat die TVStud-Initiative sich bei den Gewerkschaften eingebracht und öffentlich mit Demonstrationen sowie Streiks für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Forderung eines TVStud wurde bei den vorherigen Tarifverhandlungen allerdings nicht umgesetzt. [2]
Tarifergebnis von 2023 – Kein Tarifvertrag
Im Tarifergebnis gab es anstelle eines festen Tarifvertrages eine schuldrechtliche Vereinbarung. Grob heruntergebrochen sind es feste Vereinbarungen, zu deren Umsetzung sich die TdL verpflichtet. Dabei gibt es eine gestaffelte Erhöhung des Entgeltes über die Laufzeit des Tarifvertrages und eine lückenhafte Mindestvertragslaufzeit für alle Verträge von zwölf Monaten. Lückenhaft ist die Mindestvertragslaufzeit deshalb, weil es eine Ausnahmeregelung für die Umgehung der zwölf Monate gibt. Der Arbeitgeber, in dem Falle meist die Hochschulen selbst, können mit jeder Begründung die zwölf Monate aushebeln. Eine Überprüfung durch bspw. den Arbeitgeberverband erfolgt meist nicht; wenn können nur Interessenvertretung den Druck auf die Dienststellen erhöhen. [3]
Damit gab es zwar einige Verbesserungen für studentische Beschäftige, allerdings ist die Hauptforderung eines Tarifvertrages nicht erfüllt worden. Die TVStud-Initiative machte nach dem Ergebnis prompt weiter und blickte auf die nächste Tarifrunde im Dezember 2025. Dort sollte erneuert der TVStud erkämpft werden. [4]
Forschungsprojekt „Jung akademisch, prekär“
Der Bereich der studentischen Beschäftigung war bis zum Jahr 2022 nicht im Fokus einer spezifischen Untersuchung. Mit dem Forschungsprojekt „Jung, akademisch, prekär?“ wird die studentische Beschäftigung vom Institut für Arbeit und Wirtschaft in den Fokus gerückt. Ziel ist es, mit einer Beschäftigtenbefragung mehr über die Verhältnisse und Bedingungen der studentischen Beschäftigten zu erfahren und wissenschaftlich auszuwerten. Die Ergebnisse wurden 2023 veröffentlicht und sind zentrale Grundlage für die TVStud-Initiative sowie für die Forderungen der Gewerkschaften nach einem TVStud.
In der Studie werden Themen wie Vertragslaufzeit, Ausschreibung von Stellen und sozialen Bedingungen von studentischen Beschäftigten untersucht. Anhand von 11.107 teilnehmenden Beschäftigten konnten umfangreiche Ergebnisse auf die einzelnen Bundesländer geschlüsselt präsentiert werden.
Wir schauen auf einzelne Ergebnisse der Studie, die relevant sind für die weitere Betrachtung. Es wird erkennbar, dass sich Berlin, wo ein TVStud existiert, positiv von den anderen Bundesländern abhebt. Das Einkommen aus studentischer Beschäftigung liegt in Berlin bei 613,21 Euro hingegen in Nordrhein-Westfalen bei 442,61 Euro und in M-V bei 326,71 Euro. In Berlin sind auch die durchschnittlichen Stunden im Monat mit 49,5 Stunden am höchsten, wohingegen der bundesweite Durchschnitt (ohne Berlin) bei 32,8 Stunden liegt. Zusammenhängend damit ist, dass bspw. in Rheinland-Pfalz 42,9 % mind. eine weitere Beschäftigung außerhalb der Hochschule ausgeübt haben. Dort ist die zusätzliche Beschäftigung am höchsten, in Berlin hingegen mit 26,6 % am geringsten. Berlin hat auch das höchste monatliche Gesamteinkommen in Bezug auf die studentischen Beschäftigten (1.149,7 Euro). Es ist erkennbar, dass ein TVStud mit einem Mindeststundenumfang pro Monat und einer höheren Entgelttabelle gepaart mit einer Mindestvertragslaufzeit im Hochschulgesetz von vier Semestern zu signifikanten Veränderungen führt. [5]
Diese Ergebnisse aus dem Jahr 2023 wurden mit einer nachfolgenden Studie im Jahr 2025 „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“ neu zusammengestellt, insbesondere ersichtlich werden die Auswirkungen der schuldrechtlichen Vereinbarung. Die Mindeststundenanzahl steigt, das zur Verfügung stehende Einkommen erhöht sich und auch bei der Mindestvertragslaufzeit ist der Durchschnitt gestiegen. Gleichermaßen zeigt sich bei der durchschnittlichen Mindestvertragslaufzeit in M-V von 10,2 Monaten eine Steigerung. Damit liegt man trotzdem hinter den Vorgaben der schuldrechtlichen Vereinbarung von 12 Monaten.
Die Studie wirft schlussendlich einen umfangreichen Blick auf die soziale Lage von studentischen Beschäftigten. Dabei muss beachtet werden, dass die Teilnahme an den Beschäftigtenbefragungen in den einzelnen Bundesländern heterogen ist. Die Aussagekraft einzelner Betrachtungen, insbesondere in Bezug auf die Ergebnisse in Hochschulstädten, muss unter diesem Hintergrund immer beachtet werden.
Tarifverhandlungen 2025/26 – Hauptforderung TVStud
Zum Start der Tarifverhandlungen im Jahr 2025 gibt es von ver.di eine Beschäftigtenbefragung, um den Forderungskatalog aufstellen zu können. Dabei haben 68.000 Beschäftigte im Bereich des TV-L teilgenommen, darunter 5.000 studentische Beschäftigte. Mit diesem Signal wurde in der Bundestarifkommission der TVStud zu einer Hauptforderung der kommenden Tarifverhandlungen. Man forderte einen Tarifvertrag, der eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, einen Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat und einem Mindeststundenentgelt von 17 Euro mit Erhöhung über die Beschäftigungsdauer enthält. [6]
Die Tarifverhandlungen starteten im Dezember 2025 und liefen über drei Verhandlungsrunden in den Februar 2026. Dazwischen gab es immer wieder Streikaufrufe der Gewerkschaften. Beim Streik am 05.02.2026 in Rostock waren unter den hunderten Streikenden allerdings nur einzelne wenige TVStud-Fahnen zu sehen. Viele Studierende befinden sich schon in der Prüfungsphase, aber schafft man so in der dritten Verhandlungsrunde die Forderung eines TV-Stud umzusetzen?
Am 14.02.2026 wird klar – Nein, es ist nicht geschafft. Das erste Tarifergebnis sieht wieder keinen TVStud vor. Es gibt eine Erhöhung der Stundenentgelte von 15,20 Euro für das Sommersemester 26 und 15,90 für das Sommersemester 27. An weiteren Punkten gab es nur marginale Änderungen, die keine direkten Auswirkungen auf den Status Quo haben. In der nächsten Tarifrunde wird die studentische Beschäftigung allerdings fest wieder Thema sein, auch wenn es nicht bedeutet, dass man über einen TVStud sprechen will. Der neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 27 Monaten haben, was im Blick auf bisherige Ergebnisse höher ausfällt.
Wie wird das Ergebnis bewertet?
Von Seiten der TdL gibt es positive Verlautbarungen zum Tarifergebnis. Verhandlungsführer Andreas Dressel sagt: „Angesichts der komplizierten Ausgangslage gutes und vor allem langfristig tragfähiges Ergebnis.“. In weiteren Aussagen wird untermauert, dass das Ergebnis im Sinne der leeren Kassen und einer gesamtstaatlichen Verantwortung gut ausgefallen ist. [7]
Die Gewerkschaften positionieren sich leicht positiv. Von ver.di wird betont, dass es ein gutes Ergebnis ist, insbesondere im Hinblick auf Ost-West-Angleichungen. Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender und Verhandlungsführer, sagt: „Am Ende steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr. Damit halten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das war uns als Gewerkschaften besonders wichtig, das nützt auch den Ländern bei der Personalsuche – und das haben wir nun nach harten Verhandlungen erreicht.“. [8]
Die GEW M-V nimmt ähnlichen Ton an. Hier wird auf Instagram folgendes kommuniziert: „Es waren harte Verhandlungen! Dass daraus ein akzeptables Ergebnis entstanden ist, ist nur dem Druck der Kolleg:innen auf der Straße zu verdanken! Jetzt geht es um die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldung unserer verbeamteten Kolleg:innen.“, so die beiden Landesvorsitzenden der GEW M-V. Schaut man in die Kommentarspalte beider Posts (GEW und ver.di) gibt es eine große Vielzahl an negativen Kommentaren von enttäuschten Beschäftigten. Hier gehen die Sichtweise wohl auseinander. [9]
Aber wie schauen nun die Studierenden und die TVStud-Initiative auf das Ergebnis? Der fzs (freie zusammenschluss der student:innschaften) als größte bundesweite Vertretung von Studierendenschaften sendet ein deutlich negatives Signal. In einer Pressemitteilung wird deutlich, dass der fehlende Tarifvertrag deutlich kritisiert wird. „Dass studentische Beschäftigte auch 2026 keinen eigenen Tarifvertrag erhalten, ist eine bewusste politische Entscheidung der Arbeitgeber*innenseite“, erklärt Tabea Herbst aus dem Vorstand des fzs. „Solange studentisch Beschäftigte nicht tariflich eingebunden sind, bleibt ihre Arbeit strukturell entwertet.“ Zum Abschluss der Pressemitteilung heißt es: „Der fzs steht weiterhin solidarisch an der Seite der Gewerkschaften, der TVStud-Bewegung und der studentischen Beschäftigten. Der jetzige Abschluss bringt punktuelle Verbesserungen, doch solange es kategorisch keinen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte gibt, bleibt das zentrale Problem ungelöst.“. Der Grundtenor ist damit negativ. [10]
Die TVStud-Initiative bleibt bei Instagram noch recht zurückhaltend in der Bewertung des Ergebnisses. In einem Instagram-Post der Bundes GEW gibt es von TVStud Hamburg folgende Bewertung: „Die Weigerung der Arbeitgeber, die prekären Arbeitsbedingungen von 300.000 Kolleg*innen mit einem Tarifvertrag zu beenden, ist einfach dreist!“. Die Erhöhung der Stundenentgelte wird positiv aufgenommen, der fehlende Tarifvertag wird allerdings in Teilen bereits stark kritisiert. [11]
Es scheint eine politische Entscheidung zu sein, den TVStud abzulehnen. Für M-V ist zu beachten, dass die Einführung eines TVStud im Koalitionsvertrag der Landesregierung von SPD und Die Linke festgeschrieben ist. Damit bricht die Landesregierung mit dem gemachten Zusagen im Koalitionspapier. [12]
Ergebnisse in die lokale Ebene tragen
Nun bleibt abzuwarten, ob die Mitglieder von ver.di das Tarifergebnis annehmen. Eine Mitgliederbefragung startet voraussichtlich am 23.02.2026. Ebenso bleibt abzuwarten, wie sich die genauen Entgelttabellen für die studentischen Beschäftigten entwickeln. Bis zur konkreten Umsetzung bleibt also noch etwas Zeit. Wie die Gewerkschaften und TVStud-Initiativen an unseren Hochschulen mit dem Ergebnis umgehen, bleibt abzuwarten. Welche Auswirkungen aus dem wiederholten Misserfolg zum TVStud entstehen, kann man noch nicht absehen.
Mit dem Titel „Haben Studierende keine Lobby?“ schauen wir allgemein auf die wiederholt fehlende Einführung eines TVStud, trotz der politischen Zusage durch unsere Landesregierung. Momentan ist es den politisch Verantwortlichen scheinbar nicht wichtig, wie viele Studierende hinter der TVStud-Initiative stehen und welche Versprechen sie zuvor abgegeben haben. Die Lobby für die Studierenden scheint in unserem Land nicht zu existieren. Insbesondere mit dem Blick auf die anstehenden Landtagswahlen muss sich auch die Studierendenvertretung fragen, wie sie die Anliegen der Studierenden als Nachwuchskräfte sinnvoll in die Politik einfließen lassen kann.
Zum Abschluss wollen wir nur auf die an der Uni Rostock existierende Gewerkschaftliche Hochschulgruppe verweisen, die mit der TVStud-Initiative Rostock vor Ort aktiv ist. Dort könnt ihr selbst aktiv werden oder Informationen zum weiteren Vorgehen einholen.
Nachweise und Quellen
[2] https://tvstud.de/die-kampagne/
[3] https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l
[4] https://tvstud.de/2023/12/12/tvstud-tarifinfo-5-zum-abschluss-der-tarifrunde/
[5] https://www.iaw.uni-bremen.de/archiv/mitteilungen/detail?news=90#news90 Zahlen entnommen aus den Seiten 63-71.
[6] https://tvstud.de/2025/11/17/tvstud-tarifinfo-1-2/
[7] https://www.tdl-online.de/presse/detail/tarifeinigung-im-oeffentlichen-dienst-der-laender
[9] https://www.instagram.com/p/DUu85VIjETd/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
[11] https://www.instagram.com/p/DUu48zLkn61/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
[12] https://spd-mvp.de/uploads/spdLandesverbandMecklenburgVorpommern/Downloads/Koalitionsvertrag-SPD-DIE-LINKE-MV-2021-2026.pdf Seite 51.
